News

  • Höhere Abzüge für die Drittbetreuung eines Kindes. Ab Steuerperiode 2023 können Eltern max. 25’000 statt 10’100 für die Drittbetreuung eines Kindes von den Steuern abziehen.
  • Als Folge der angenommenen Volksinitiative «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur», FABI-Vorlage, werden bei der Direkten Bundessteuer ab dem Jahr 2016 die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nur noch bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 3’000.– zum Abzug zugelassen. Beträgt Ihr Arbeitsweg über 9 Km pro Weg kann der überschiessende Teil bei der Direkten Bundessteuer nicht mehr in Abzug gebracht werden! Bei der Staats- und Gemeindesteuer werden ab dem Jahr 2017 die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nur noch bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 5‘000.—zum Abzug zugelassen. Dies entspricht 14 Km pro Weg.
  • Ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Der Privatanteil erhöht sich von 0.8% auf 0.9% pro Monat. Der Arbeitgeber muss den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis nicht mehr bescheinigen.
  • Ab 2016 wird nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung unterschieden. Es können sämtliche berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen bis zum Maximal-betrag von 12’000.– pro Jahr in Abzug gebracht werden. Ab Steuerperiode 2023 Fr. 12’700.–
  • Der Vergütungszins für frühzeitig oder zu viel bezahlte Staats- und Gemeindesteuern sowie der Ausgleichszins für zu wenig bezahlte Steuern beträgt seit dem 1. Januar 2016 nur noch 5% (bisher 1.5%).
  • Der automatische Informationsaustausch mit dem Ausland (AIA) kommt. Nicht nur die Schweiz wird zukünftig automatisch Steuerdaten an die Vertragsstaaten liefern, sondern auch die Schweiz wird diese Daten von den ausländischen Staaten erhalten! Der erste Informationsaustausch erfolgt im Jahr 2018 für die Daten des Jahres 2017. Sollten Sie ausländisches Vermögen besitzen (z.B. Liegenschaften, Bankkonti, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligung an einer Erbengemeinschaft im Ausland, etc.) oder Einkommen im Ausland erzielen (Renten, Zinserträge, Mieteinnahmen – auch der fiktive Eigenmietwert einer Ferienwohnung oder eines Ferien-/Elternhauses im Ausland zählt dazu, etc.), die Sie bisher in der Schweiz nicht deklariert haben, empfehlen wir Ihnen dringend, eine Selbstanzeige einzureichen! Gerne stehe ich für eine Beratung zur Verfügung oder bin Ihnen bei der Einreichung einer Selbstanzeige behilflich.
  • Ab 2017 wird bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zürich die Besteuerung in der Zuzugsgemeinde erfolgen, bzw. dort wo der Steuerpflichtige am 31.12. seinen Wohnsitz hat. Bisher war man für das laufende Jahr immer noch in der alten Gemeinde (Wohnsitz am 1.1.) steuerpflichtig. Dies ist eine Vereinheitlichung zum interkantonalen Verhältnis, bei welchem der Zuzugskanton schon bisher für das ganze abgelaufene Jahr die Steuerpflicht beanspruchen konnte.
  • Verrechnungssteuerguthaben werden ab 2017 mit den Staats- und Gemeindesteuern der gleichen Steuerperiode verrechnet. Im Jahr 2017 werden somit sowohl das Verrechnungssteuerguthaben aus dem Jahr 2016 wie auch dasjenige vom Jahr 2017 mit der Steuerschuld verrechnet. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt neu bereits ab dem 31. März der Folgeperiode, falls die Steuererklärung bis dann eingereicht worden ist (bisher 30. Juni der Folgeperiode).

 

 

Steuern sparen leichtgemacht!

  • Nutzen Sie die maximale Einzahlung in die Säule 3a voll aus. Steuerpflichtige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können maximal Fr. 6’883.–, Personen ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch Fr. 34’416.– einzahlen. Mit dieser Einzahlung sparen Sie je nach Steuerbelastung 10% bis 35% des einbezahlten Betrages an Steuern.
  • Übrigens: Nach Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters und bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit können Sie weitere 5 Jahre Beiträge an die Säule 3a leisten sowie den Bezug bis zu 5 Jahre aufschieben.
  • Die Auszahlung Ihrer Säule 3a-Guthaben und allenfalls ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse im gleichen Jahr werden für die Steuerberechnung addiert. Auch wenn die Besteuerung zu einem wesentlich reduzierten Steuersatz erfolgt, lohnt es sich, die Auszahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Eröffnen Sie deshalb ein zweites oder sogar ein drittes Säule 3a-Konto, welche dann über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt werden können.
  • Haben Sie in Ihrer Pensionskasse eine Vorsorgelücke? Ein Einkauf in die Pensionskasse kann vollumfänglich am steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Ihr Einkaufs-potential sollte auf dem persönlichen Pensionskassenausweis ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen, um so die höchste Progression der Steuerbelastung über mehrere Jahre reduzieren zu können. Auch hier können Sie bis zu 35% des einbezahlten Betrages an Steuern einsparen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der letzte Einkauf drei Jahre vor einem Kapitalbezug erfolgen muss. Ein späterer Einkauf würde dann wieder als Einkommen besteuert, bzw. die früheren Abzüge gestrichen und die Einschätzungen korrigiert werden. Wenn Sie jedoch die volle Altersrente beziehen, kann ein Einkauf bis kurz vor der Pensionierung erfolgen.
  • Mussten Sie Verzugszinsen für eine Steuernachzahlung bezahlen? Diese Zinsen können in der nächsten Steuererklärung als Schuldzinsen wieder in Abzug gebracht werden.
  • Planen Sie grössere Unterhaltsarbeiten an Ihrer Liegenschaft? Verteilen Sie diese, wenn möglich, über zwei Steuerperioden. Beginnen Sie z.B. mit den Arbeiten im Herbst und beenden Sie diese erst im Frühjahr des Folgejahres. Damit können Sie in zwei Steuerperioden den anteiligen Abzug vornehmen und zweimal die höchste Progression reduzieren.
  • Sammeln Sie sämtliche Quittungen und Bestätigungen für Spenden an gemeinnützige Institutionen. Diese können vollumfänglich bis zu einem Maximum von 20% des Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden.
  • Dabei handelt es sich lediglich um Beispiele von möglichen Steueroptimierungen. Gerne berate ich Sie individuell bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Steuerplanung und zeige Ihnen weitere Steuersparmöglichkeiten auf.

 

Rufen Sie mich doch einfach für eine Beratung an.